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Bekanntmachung
über die Festlegung der Funkfrequenzen der Flugverkehrskontrollstellen und der Bodenfunkstellen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst
Vom 4. Dezember 2017 (NfL 1-1192-17)
Auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894) gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung folgende Flugverkehrskontrollstellen und Bodenfunkstellen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst bekannt:
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